Veranstaltung: | Landesdelegiertenversammlung am 7. & 8. Dezember 2024 in Idar-Oberstein |
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Tagesordnungspunkt: | 7. Weitere Wahlen |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 02.11.2024) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 02.11.2024, 11:49 |
W-4: Wahlordnung für TOP 7 Weitere Wahlen (Delegierte eEGP)
Antragstext
§ 1 [Allgemeine Regeln]
- Kandidaturen sind bis zum Schluss der Bewerber*innenliste für die konkrete
Position durch den/ die Wahlleiter*in möglich. Diese ist spätestens zu
Beginn der jeweiligen Vorstellungsrunde zu schließen. Nach Schluss der
Bewerber*innenliste durch das Präsidium, ist eine Kandidatur für die
entsprechende Position nicht mehr möglich.
§ 2 [Regelung für Vorstellungen]
- Die Kandidat*innen stellen sich jeweils nach alphabetischer Reihenfolge
des Nachnamens vor.
- Die Kandidat*innen haben je insgesamt 4 Minuten Zeit für ihre
Vorstellungsrede und
2 Minuten zur Beantwortung von Fragen.
- An die Kandidat*innen können nach ihren Vorstellungsreden Fragen gestellt
werden. Fragen können für die jeweiligen Kandidat*innen während diese ihre
Vorstellungsrede halten in die Wortmeldeboxen eingeworfen werden.
Für die Fragen an die Kandidat*innen müssen die vorbereiteten Frage-
Formulare benutzt werden. Fragen richten sich immer an einzelne
Kandidat*innen, wer Fragen an mehrere Kandidat*innen stellen will, muss
dementsprechend mehrere Frageformulare ausfüllen.
Für jedeN Kandidat*in werden bis zu 3 Fragen ausgelost.
Die ausgelosten Fragen werden vom Präsidium vorgelesen.
Zur Beantwortung stehen jedem*jeder Bewerber*in insgesamt 2 Minuten
Redezeit zur Verfügung. Die Beantwortung der Fragen erfolgt direkt im
Anschluss an die Vorstellungsrede.
§ 3 [Ablauf der Wahlen]
- Die Wahlen sind geheim und erfolgen in getrennten Wahlgängen. Sollten
nicht mehr Kandidat*innen zur Verfügung stehen als Delegierte &
Ersatzdelegierte zu wählen sind, ist eine verbundene Einzelwahl möglich.
- Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der abgegeben gültigen Stimmen
erhält.
Ist ein zweiter Wahlgang notwendig, können alle Kandidat*innen antreten,
die im ersten Wahlgang noch nicht gewählt wurden. Gewählt sind diejenigen
Kandidat*innen, die die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen erzielt
haben.
Im dritten Wahlgang können alle Kandidat*innen antreten, die im 2.
Wahlgang nicht gewählt wurden. Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der
gültigen abgegebenen Stimmen erzielt hat.
§ 4 [Inkrafttreten, Änderungen]
Diese Wahlordnung tritt mit ihrer Annahme durch die Landesdelegiertenver-
sammlung in Kraft.
Sie tritt außer Kraft, wenn sie aufgehoben oder durch eine neue
Wahlordnung ersetzt wird. Dies kann nicht während der Wahlen für ein
Gremium geschehen.
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