Veranstaltung: | Landesdelegiertenversammlung am 7. & 8. Dezember 2024 in Idar-Oberstein |
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Tagesordnungspunkt: | 7.1. Wahl Außerordentliche Mitglieder für die Mitgliederversammlung der HBS RLP |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 29.10.2024) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 29.10.2024, 16:00 |
HBS-2: Wahlstatut Heinrich Böll Stiftung
Antragstext
Kandidat*innen und Ersatzkandidat*innen werden getrennt gewählt. Sollten
nicht mehr KandidatInnen zur Verfügung stehen als außerordentliche
Mitglieder zu wählen sind, kann dies auf einem Stimmzettel geschehen.
Es können für so viele Kandidat*innen Stimmen abgegeben werden, wie Plätze
zu wählen sind. Dabei kann mit Ja, Nein oder Enthaltung abgestimmt werden.
Das Frauenstatut ist anzuwenden.
Gewählt sind diejenigen Kandidat*innen mit den meisten Stimmen, die im
ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen erzielt haben.
In einem zweiten Wahlgang können alle Kandidat*innen antreten, die im
ersten Wahlgang noch nicht gewählt wurden. Gewählt sind diejenigen
Kandidat*innen mit den meisten Stimmen, die die absolute Mehrheit der
gültigen Stimmen erzielt haben.
Im dritten Wahlgang können alle Kandidat*innen antreten, die im 2.
Wahlgang nicht gewählt wurden. Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der
gültigen abgegebenen Stimmen erzielt hat.
Begründung
erfolgt mündlich
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