Veranstaltung: | Landesdelegiertenversammlung am 7. & 8. Dezember 2024 in Idar-Oberstein |
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Tagesordnungspunkt: | 1. Eröffnung, Formalia |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 02.11.2024) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 02.11.2024, 11:40 |
W-3: Wahlverfahren Wahlverfahren zur Aufstellung der Landesliste zur Bundestagswahl 2025
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Antrag
Antragstext
- Es können alle Bewerber*innen teilnehmen, die mindestens 10% der
abgegebenen gültigen Stimmen aus dem ersten Wahlgang erreicht haben,
z.B.bei 200 abgegebenen gültigen Stimmen bedarf es zur Teilnahme am
zweiten Wahlgang 20 Stimmen. Sollten weniger als zwei Bewerber*innen mehr
als 10 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinen, wird
der erste Wahlgang wiederholt.
- Gewählt ist, wer die relative Mehrheit der Ja-Stimmen erhält; dabei
gilt,dass die Zahl der Ja-Stimmen für den/die Bewerber*in höher sein muss,
als Nein-Stimmen und Enthaltungen (Rechenbeispiel: 100 abgegebene gültige
Stimmen, Kandidat*in A 42 Stimmen, Kandidat B 20 Stimmen, Nein und
Enthaltungen 38 Stimmen • Kandidat*in A ist gewählt; A erhält 40, B 18
Stimmen, es gibt 20 Nein-Stimmen und 22 Enthaltungen • A ist nicht
gewählt)
Die Wahlversammlung kann auf Antrag die verbundene Einzelwahl beschließen.
Voraussetzung ist, dass es für die Listenplätze jeweils nur eine/n KandidatIn
gibt. Sollte ein Kandidat in der verbundenen Einzelwahl nicht die erforderliche
Mehrheit erreichen, so findet ab dem nicht besetzten Platz ein erneuter Wahlgang
mit verbundener Einzelwahl statt.
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