Veranstaltung: | Landesdelegiertenversammlung am 7. & 8. Dezember 2024 in Idar-Oberstein |
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Tagesordnungspunkt: | 5. Wahlversammlung zur Aufstellung der Landesliste zur Bundestagswahl 2025 |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 02.11.2024) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 02.11.2024, 11:40 |
W-3: Wahlverfahren Wahlverfahren zur Aufstellung der Landesliste zur Bundestagswahl 2025
Antragstext
§ 1 [Allgemeine Regeln]
Kandidaturen sind bis zum Schluss der Bewerber*innenliste durch den/ die
WahlleiterIn möglich. Diese ist spätestens zu Beginn der jeweiligen
Vorstellungsrunde zu schließen.
§ 2 [Regelung für Vorstellungen]
Die Bewerber*innen haben je insgesamt 10 Minuten Redezeit, davon 8 für
ihre
Vorstellungsrede und 2 Minuten zur Beantwortung von Fragen.
Die Vorstellungsreden erfolgen in alphabetischer Reihenfolge der Nachnamen
der Bewerber*innen.
An die Bewerber*innen können nach ihren Vorstellungsreden Fragen gestellt
werden. Fragen können für die jeweiligeN Bewerber*innen während diese ihre
Vorstellungsrede halten in die Wortmeldeboxen eingeworfen werden.
Für die Fragen an die Bewerber*innen müssen die vorbereiteten Frage-
Formulare benutzt werden. Fragen richten sich immer an einzelne
Bewerber*innen, wer Fragen an mehrere Bewerber*nnen stellen will, muss
dementsprechend mehrere Frageformulare ausfüllen.
Für jedeN Bewerber*in werden bis zu 3 Fragen ausgelost.
Die ausgelosten Fragen werden vom Präsidium vorgelesen.
Zur Beantwortung stehen jedem/jeder Bewerber*in insgesamt 2 Minuten
Redezeit zur Verfügung. Die Beantwortung der Fragen erfolgt in umgekehrter
alphabetischer Reihenfolge.
§ 3 [Ablauf der Wahlen]
Im ersten Wahlgang ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen
Stimmen erhält (absolute Mehrheit).
Zweiter Wahlgang, falls absolute Mehrheit im ersten Wahlgang nicht erreicht
wurde:
- Es können alle Bewerber*innen teilnehmen, die mindestens 10% der
abgegebenen gültigen Stimmen aus dem ersten Wahlgang erreicht haben,
z.B.bei 200 abgegebenen gültigen Stimmen bedarf es zur Teilnahme am
zweiten Wahlgang 20 Stimmen. Sollten weniger als zwei Bewerber*innen mehr
als 10 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinen, wird
der erste Wahlgang wiederholt.
- Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen
erhält.
Dritter Wahlgang (Stichwahl):
- Es erfolgt eine Abstimmung zwischen den zwei Bewerber*innen, die im
zweiten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben.
- Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der abgegeben gültigen Stimmen
erhält.
Erhält keiner der beiden Bewerber*innen diese Mehrheit, erfolgt ein
vierter
Wahlgang
Vierter Wahlgang (Stichwahl):
Es erfolgt eine erneute Abstimmung zwischen den zwei Bewerber*innen aus
dem
dritten Wahlgang.
- Gewählt ist, wer die relative Mehrheit der Ja-Stimmen erhält; dabei
gilt,dass die Zahl der Ja-Stimmen für den/die Bewerber*in höher sein muss,
als Nein-Stimmen und Enthaltungen (Rechenbeispiel: 100 abgegebene gültige
Stimmen, Kandidat*in A 42 Stimmen, Kandidat B 20 Stimmen, Nein und
Enthaltungen 38 Stimmen • Kandidat*in A ist gewählt; A erhält 40, B 18
Stimmen, es gibt 20 Nein-Stimmen und 22 Enthaltungen • A ist nicht
gewählt)
Sollte auch hier keinE Bewerber*in gewählt werden, erfolgt die komplette
Neuwahl des Listenplatzes in einem neuen ersten Wahlgang.
Stimmengleichheit:
Haben mehrere KandidatInnen die gleiche Stimmenanzahl wird maximal zwei Mal eine
Stichwahl durchgeführt, sollte es also insgesamt drei Mal eine Stimmengleichheit
geben, entscheidet das Los.
Verbundene Einzelwahl:
Die Wahlversammlung kann auf Antrag die verbundene Einzelwahl beschließen.
Voraussetzung ist, dass es für die Listenplätze jeweils nur eine/n KandidatIn
gibt. Sollte ein Kandidat in der verbundenen Einzelwahl nicht die erforderliche
Mehrheit erreichen, so findet ab dem nicht besetzten Platz ein erneuter Wahlgang
mit verbundener Einzelwahl statt.
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